Allgemeine Geschäftsbedingungenvon GRW Translation

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

a) Der Auftraggeber ist die Person oder juristische Person, die einen Auftrag erteilt.
b) Der Auftrag ist der Auftrag oder die Arbeit, die der Kunde dem Übersetzer erteilt, und kann Übersetzungen, Korrekturlesen, Untertitelung oder eine ähnliche Arbeit umfassen, die zwischen dem Kunden und dem Übersetzer vereinbart wird.
c) Der Vertrag ist der Vertrag, der zwischen dem Kunden und dem Übersetzer in Bezug auf den Auftrag und alle Anforderungen des Auftrags geschlossen wird.
d) Der Übersetzer ist der Fachmann, der den Auftrag annimmt.
e) Die Ausgangssprache ist die Sprache, in der der zu übersetzende Text oder die Zusammenfassung verfasst ist.
f) Die Zielsprache ist die Sprache, in die der Auftragstext zu übersetzen oder die Zusammenfassung zu verfassen ist; ein eventuell zu korrigierender Text oder zu verfassende Untertitel werden ebenfalls in der Zielsprache verfasst.
g) Für die Übersetzung und andere Dienstleistungen umfassen die Anforderungen das erforderliche Layout, die Software, die Fristen, die Zielsprache, den Zweck der Übersetzung oder anderen Dienstleistung (z. B. Veröffentlichung, Information usw.), die Art der Lieferung, die zu verwendende Fachterminologie und die Angabe, ob der Kunde das Korrekturlesen übernimmt.

 

2. Geltendes Recht

Der Vertrag unterliegt englischem Recht, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.

 

3. Zweck

Diese Geschäftsbedingungen sind beabsichtigt:

a) als Grundlage für die Ausführung von Aufträgen und werden dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt; und
b) zum Aufbau einer guten Arbeitsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer.

4. Angebot und Annahme

4.1 Alle Aufträge werden durch die Unterschrift des Auftraggebers bestätigt, mit der er dem vom Übersetzer erstellten Kostenvoranschlag zustimmt, der diese Geschäftsbedingungen enthält. Um jeden Zweifel auszuschließen, gilt ein Auftrag erst dann als vereinbart und bestätigt, wenn ein unterzeichneter Vertrag zwischen dem Übersetzer und dem Kunden ausgetauscht wurde.

4.2 Die Anforderungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer durch die Annahme eines Kostenvoranschlags und die Unterzeichnung des Vertrags vereinbart, die beide vom Übersetzer an den Auftraggeber geschickt werden.

 

5. Gebühren

Das Honorar wird vor Beginn des Auftrags vereinbart, und ein Kostenvoranschlag, der auf der Beschreibung des Auftrags durch den Kunden beruht, ist erst dann verbindlich, wenn alle Einzelheiten des Auftrags und die Anforderungen schriftlich bestätigt worden sind. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag bleibt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum seiner Abgabe gültig und kann danach überarbeitet werden. Stellt sich nach Beginn des Auftrags heraus, dass nicht alle Anforderungen erfüllt wurden und/oder dass sich die Anforderungen geändert haben, kann der Übersetzer das Honorar entsprechend anpassen.

5.2 Jedes vereinbarte Honorar für einen Auftrag, bei dem sich herausstellt, dass es latente besondere Schwierigkeiten gibt, von denen keine der Parteien zum Zeitpunkt des Angebots und der Annahme vernünftigerweise Kenntnis haben konnte, wird neu ausgehandelt, vorausgesetzt, dass die Umstände der anderen Partei so bald wie möglich nach ihrem Bekanntwerden mitgeteilt werden.

5.3 Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar des Übersetzers auf der Grundlage des übersetzten Textes berechnet. Soweit möglich, zählt der Übersetzer die Anzahl der Wörter, Zeilen usw. elektronisch mit Hilfe eines anerkannten Softwareprogramms. Für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten (montags bis freitags 9.00 bis 17.00 Uhr) wird ein Zuschlag von bis zu 100 % berechnet. Der Übersetzer liefert keine kostenlosen "Probeübersetzungen".

 

6. Zahlung

6.1 Alle Arbeiten müssen bezahlt werden, und die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der vom Übersetzer an den Auftraggeber ausgestellten Rechnung erfolgen.

6.2 Zahlt der Auftraggeber nicht bis zum Fälligkeitsdatum, ist der Übersetzer nach schriftlicher Aufforderung berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % pro Monat oder Bruchteil davon ab dem Fälligkeitsdatum und bis zur Zahlung zu berechnen.

6.3 Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Dritten bzw. eines Inkassobüros, die für die Eintreibung überfälliger Zahlungen erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden.

6.4 Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Ratenzahlung entsprechend der Menge des fertiggestellten Textes erhoben werden, die im Vertrag zu vereinbaren ist.

6.5 Bei Lieferung und Bezahlung in Teilbeträgen ist der Übersetzer berechtigt, die Arbeit an dem betreffenden Auftrag einzustellen, bis die ausstehende Zahlung geleistet oder andere Bedingungen vereinbart worden sind, wenn eine Zwischenzahlung überfällig ist.

 

7. Annullierungen

7.1 Eine Stornogebühr von mindestens 25 % des vereinbarten Preises wird fällig, wenn der Auftraggeber eine Übersetzung oder eine damit zusammenhängende Dienstleistung storniert, bevor der Übersetzer den Auftrag begonnen hat. Hat der Übersetzer mit der Arbeit an der Übersetzung begonnen, so ist dem Übersetzer mindestens das Honorar für die bis zur Stornierung geleistete Arbeit bzw. für die für die Vorarbeit aufgewendeten Stunden zu zahlen. Die bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleistete Arbeit wird dem Kunden "wie besehen" ohne jegliche Haftung des Übersetzers übergeben.

7.2 Falls der Auftraggeber in Liquidation geht, ein Konkursverwalter bestellt wird, er zahlungsunfähig wird, in Konkurs geht oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt, hat der Übersetzer das Recht, den Vertrag zu kündigen.

 

8. Lieferung

8.1 Zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermine werden erst dann verbindlich, wenn der Übersetzer das gesamte zu übersetzende, korrekturgelesene oder untertitelte Material in der Ausgangssprache gesehen oder gehört hat und vollständige schriftliche Anweisungen vom Auftraggeber erhalten hat.

8.2 Der Liefertermin muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, versendet der Übersetzer die Übersetzung so, dass der Auftraggeber vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er sie spätestens zum normalen Geschäftsschluss des Auftraggebers am Tag der Lieferung erhält.

8.4 Die Kosten für die Lieferung des Auftrags gehen normalerweise zu Lasten des Übersetzers. Wenn die vom Auftraggeber verlangte Lieferung mit höheren Kosten verbunden ist als die normalerweise für die Lieferung anfallenden Kosten (z.B. Kurierdienst und/oder registrierte Sonderzustellung), gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Entstehen die zusätzlichen Kosten durch ein Handeln oder Unterlassen des Übersetzers, so gehen sie nicht zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

8.5 Zusätzliche Kosten, z. B. für nicht zusammenhängenden Text, kompliziertes Layout oder andere Formen der Gestaltung oder Präsentation, die zusätzliche Zeit oder Ressourcen erfordern, und/oder schlecht lesbare Texte oder schlecht hörbare Tonträger, und/oder terminologische Recherchen und/oder Zertifizierungen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Die Art dieser Kosten ist im Voraus zu vereinbaren.

8.6 Werden während der Ausführung des Auftrags Änderungen am Text oder an den Anforderungen des Auftraggebers vorgenommen, werden das Honorar des Übersetzers, etwaige Zusatzkosten und die Lieferbedingungen entsprechend der zusätzlichen Arbeit angepasst.

 

9. Höhere Gewalt

9.1 Ist der Übersetzer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Feuer, Wasserschäden oder ähnliche Ereignisse höherer Gewalt, nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, so werden die Aufgaben des Übersetzers für die Dauer dieser Umstände ausgesetzt.

9.2 Der Übersetzer hat den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände zu informieren und eine Schätzung ihrer Dauer abzugeben.

9.3 Der Übersetzer unterstützt den Auftraggeber, soweit dies möglich ist, bei der Suche nach einer Alternativlösung. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen entstehen.

 

10. Haftung des Übersetzers für Fehler und Auslassungen / Reklamationen

10.1 Eventuelle Fehler oder Auslassungen in der Übersetzung oder sonstige Beanstandungen müssen dem Übersetzer sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung der Übersetzung an den Auftraggeber mitgeteilt werden.

10.2 Fehler oder Auslassungen müssen in einer Art und Weise eingereicht werden, die ihre Natur genau erkennen lässt. Ihre Vorlage entbindet den Auftraggeber in keinem Fall von seiner Zahlungspflicht.

10.3 Unbeschadet der Klausel 10.1 ist die Gesamthaftung des Übersetzers, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Rückerstattung, oder wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften wegen falscher Angaben oder aus anderen Gründen, unter allen Umständen auf die Höhe des Honorars beschränkt, das der Kunde dem Übersetzer gemäß dem Vertrag zu zahlen hat.

 

11. Vertraulichkeit

11.1 Der Berufskodex des Chartered Institute of Linguists (CIoL) verlangt von Übersetzern, die CIoL-Mitglieder sind, dass sie alle von ihnen oder Dritten ausgeführten Arbeiten und alle ihnen übermittelten Informationen vertraulich behandeln.

11.2 Der Auftraggeber darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Übersetzers keine Informationen über die für den Auftrag zu zahlenden Gebühren an Dritte weitergeben.

11.3 Der Übersetzer fertigt keine Kopien an, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, und die Kopien sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Es werden nur solche Kopien aufbewahrt, die für die Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sind.

 

12. Urheberrecht

12.1 Der Übersetzer nimmt einen Auftrag des Auftraggebers unter der Voraussetzung an, dass durch die Ausführung der Übersetzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dementsprechend garantiert der Auftraggeber dem Übersetzer, dass:

a) der Kunde das volle Recht und die Befugnis hat, den Vertrag abzuschließen, da er das Recht und die Lizenz zur Übersetzung und Veröffentlichung des Ausgangsmaterials benötigt hat; und

b) das Ausgangsmaterial nicht gegen das Urheberrecht oder ein anderes Recht einer Person verstößt.

12.2 Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von allen Verlusten, Verletzungen oder Schäden frei (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Entschädigungen, die der Übersetzer zur Beilegung von Ansprüchen zahlt), die dem Übersetzer infolge eines Verstoßes oder eines angeblichen Verstoßes gegen eine der oben genannten Garantien oder infolge einer Behauptung entstehen, dass das Ausgangsmaterial etwas Anstößiges, Verleumderisches, Blasphemisches oder Obszönes enthält oder eine Verletzung des Urheberrechts oder anderer Rechte Dritter darstellt.

12.3 Wenn vereinbart wurde, dass das Urheberrecht nach der Übersetzung an den Auftraggeber übertragen werden soll, wird das Urheberrecht erst dann übertragen, wenn die vollständige Zahlung für den Auftrag eingegangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Urheberrecht beim Übersetzer.

12.4 Das Urheberrecht kann sich auf Material beziehen, das in schriftlicher oder gesprochener Form vorliegt oder in elektronischer Form aufgezeichnet ist.

12.5 Wenn der Übersetzer das Urheberrecht überträgt und die Übersetzung anschließend veröffentlicht wird, erwartet der Übersetzer, dass der Auftraggeber seine Arbeit in gleicher Weise wie bei anderen an der Veröffentlichung Beteiligten anerkennt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12.6 Wenn die Übersetzung in einen Übersetzungsspeicher aufgenommen werden soll, muss der Übersetzer eine Lizenz für die Verwendung der Übersetzung zu diesem Zweck erteilen.

12.7 Wird die Übersetzung ohne die schriftliche Zustimmung des Übersetzers in irgendeiner Weise geändert oder umgestaltet, so übernimmt der Übersetzer keinerlei Haftung für die vorgenommenen Änderungen oder deren Folgen.